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Cyberrisiken: www.wo droht denn hier Gefahr...?

Einbruchdiebstahl, Erpressung, Raub und Missbrauch sind längst keine Risiken mehr, die nur in der realen Welt auf uns warten. Denn das Internet bietet nicht nur unbegrenzte Informationswelten, es ist mittlerweile auch Schauplatz von Kriminalität und Verbrechen. Aber mit dem richtigen Cyber-Risk-Versicherungspaket kann man sich zwar nicht vor den Verbrechern schützen, wohl aber vor den finanziellen Folgen. Das gilt für Unternehmen und Privatleute gleichermaßen. Cyber-Versicherungen gleichen aber nicht nur Schäden aus, sie kommen auch für die Kosten auf, die mit der vollständigen Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit verbunden sind.

Sofern Sie "gehackt" werden, kann Sie sogar eine Mitschuld treffen, wenn Ihre Infrastruktur dazu benutzt wird, Dritte zu schädigen. Das steht im IT-Sicherheitsgesetz, der EU Datenschutz-Grundverordnung und in § 202a ff StGB.

Die Zahlen sind erschreckend: Das Bundeskriminalamt berichtet von knapp 65.000 Fällen in denen Internetkriminalität pro Jahr zur Anzeige gebracht wird - Tendenz rasant steigend. Vom Datendiebstahl bis zur digitalen Erpressung ist alles dabei. Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Millionen Euro. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen immerhin noch 70.000 Euro, berichtet das Virenschutzunternehmen Kaspersky. Schäden, die eine normale Betriebshaftpflicht nicht deckt.

Schützen vor Angriffen kann man seine IT-Infrastruktur immer nur bedingt, die finanziellen Folgen bekommt man mit dem richtigen Versicherungsschutz aber in den Griff.

Je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang sind folgende Positionen gedeckt:

  • Kosten für IT-Forensik
  • Rechtsberatung
  • Informationskosten
  • Kreditüberwachungsdienstleistungen
  • Kosten für Krisenmanagement
  • Kosten für PR-Beratung
  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • Vertragsstrafen
  • Lösegeldzahlungen
  • Wiederherstellungskosten
  • Sicherheitsverbesserungen

Natürlich gibt es auch Ausschlüsse, die sich nicht versichern lassen:

  • Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
  • Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung
  • Auswirkungen von Krieg oder Terror
  • Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
  • Geldbußen oder Geldstrafen
  • Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person
  • Garantiezusagen

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

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